Foto: Gustaf Hellsing

Neue EU-Datenschutzverordnung.

So gehen wir mit personenbezogenen Daten um.

Ab  25. Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutzverordnung GDPR, General Data Protection Regulation. Wir wir mit personenbezogenen Daten umgehen, darüber gibt es hier mehr Information.

Wie gelangen wir an Personendaten? - Durch die Registrierung der Kirchenmitgliedschaft in unserer Gemeinde, durch die Teilnahme an Gruppen und Veranstaltungen mit Anmeldung, durch das Abonnement unseres kostenlosen Newsletters, durch Skatteverket aufgrund unserer Verpflichtung, die Kirchenmitgliedschaft von Personen zu erheben, die aus einem deutschsprachigen Land in unser Gemeindegebiet ziehen.

Warum speichern wir personenbezogene Daten? - Hier einige Beispiele:

- Um zu Gruppen und Veranstaltungen einzuladen, z.B. zur Konfirmandenzeit.

- Zur Durchführung von sog. Amtshandlungen, d.h. Taufe, Konfirmation, Trauung und Beerdigung.

- Um allen unseren Gemeindegliedern ab 70 Jahren einen persönlichen Geburtstagsgruß zukommen zu lassen.

Darüber hinaus verwenden wir anonymisierte Datensätze um jährliche Statistiken über unser Gemeindeleben zu erstellen. Diese sind notwendig, damit wir unser Gemeindeangebot kontinuierlich überdenken und den jeweiligen Erfordernissen anpassen können.

Welche personenbezogenen Daten speichern wir? - Unser Grundsatz ist: Wir speichern nicht mehr Daten als für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlich. Beispiele: für den Newsletter Name und Mailadresse, für den Gemeindebrief die postalische Adresse, für Amtshandlungen auch die Personnummer.

Wie lange werden personenbezogene Daten gespeichert? - Das hängt vom Verwendungszweck ab. Das Abonnement des Newsletters und des Gemeindebriefs kann man kündigen. Die Datensätze von Teilnehmenden in Gruppen und Veranstaltungen werden nach Beendigung der Teilnahme gelöscht. Wegzug aus unserem Gemeindegebiet oder Austritt aus der Gemeinde führt zur Löschung aller Datensätze. Für Datensätze, die nach Vorgabe des Gesetzgebers archiviert werden müssen, gelten die jeweiligen staatlichen Regelungen, die ins Kirchengesetz übernommen wurden.

Wer hat Zugang zu personenbezogenen Daten? - Ausschließlich die Angestellten unserer Gemeinde für den Bereich, den sie verantworten, d.h. die Diakonin für die Arbeit mit Familien, der Organist für den Christinenchor usw. Der Zugang zum elektronischen Kirchenbuch ist strikt reglementiert und setzt zudem eine Sonderausbildung voraus. Außer dem leitenden Pfarrer hat nur eine weitere Angestellte den Zugang.

Wie kann ich Informationen darüber bekommen, welche personenbezogenen Daten von mir gespeichert sind und wie kann ich darauf Einfluss nehmen? - Wir geben Auskunft auf Anfrage hin. Die Anfrage muss schriftlich gestellt und eigenhändig unterschrieben sowie mit der Personnummer versehen sein, damit wir sicherstellen, dass Daten nicht in die Hände Dritter gelangen. Die Anfrage richten Sie bitte an: Tyska Christinae församling, Kyrkogata 28, 411 15 Göteborg. Auf diesem Wege kann man auch eine Korrektur der gespeicherten Personendaten verlangen.

Auch für die Vergangenheit gilt: Zu keinem Zeitpunkt betreiben wir Handel mit Daten oder stellen personenbezogene Daten Dritten zur Verfügung!