Lyssna

Sonntag, 5. Oktober: Gemeindeversammlung zur Nominierung des Gemeinderates

Nach dem Gottesdienst, der um 11:00 Uhr beginnt.

Du kannst Einfluss nehmen auf unsere Gemeindearbeit!

Info auf Schwedisch hier.

Bei der Gemeindeversammlung können alle Gemeindemitglieder ab 16 Jahren ihre Kandidat*innen für den Gemeinderat (Mandatszeit 2026-2029) nominieren.

Der Gemeinderat

  • beschließt, wohin die Gemeindekollekten fließen sollen
  • ernennt kyrkvärdar (Mitglieder fürs Kirchenteam) zur ehrenamtlichen Mitarbeit im Gottesdienst
  • ist (gemeinsam mit Kirchenrat und Dompropst) verantwortlich für die Ausgestaltung der Gottesdienste in der Gemeinde, also Gottesdienstformen, Gottesdienstplan usw.

 

Für den Gemeinderat der Deutschen Christinengemeinde darf nominiert werden, wer am 29.11.2025 achtzehn Jahre oder älter ist und Mitglied einer der Gemeinden im Dompastorat ist (Annedal, Haga, Johanneberg, Vasa, Deutsche Christinengemeinde oder Domgemeinde).

Alle Nominierten müssen zuvor informiert worden sein und in die Nominierung eingewilligt haben.

 

Alle, die zum Zeitpunkt der Gemeindeversammlung 16 Jahre oder älter sind und Mitglieder in der Deutschen Christinengemeinde sind, dürfen bei der Gemeindeversammlung  Kandidat*innen für den Gemeinderat nominieren und ihre Stimme abgeben.

 

Herzlich willkommen am Sonntag, 5. Oktober, nach dem Gottesdienst!