Foto: Anna Theander

Die Wälder der Schwedischen Kirche

Deshalb besitzt die Schwedische Kirche Wald

Das Eigentum der Schwedischen Kirche besteht aus Kirchen, Friedhöfen sowie Land- und Waldgebieten. Insgesamt handelt es sich um ca. 400 000 ha produktive Waldfläche sowie 95 000 ha Landwirtschaftsfläche – etwa 1% der gesamten Fläche Schwedens.

Seit dem Mittelalter

Der Landbesitz der Schwedischen Kirche geht bis ins Mittelalter zurück. Der erste christliche König Schwedens, König Olof Skötkonung, erbaute bereits im 11. Jahrhundert Kirchen. Ebenfalls ernannte er Priester. Die Gehälter der Priester wurden nicht nur durch Steuerabgaben der Mitglieder der Kirchengemeinde, sondern auch durch Erträge von Land- und Waldwirtschaft finanziert. Während der Reformation im Jahr 1527 übernahm der Staat durch König Gustav Vasa den grössten Teil des Besitzes der Schwedischen Kirche. Die gesamte Fläche des Landes, welches die Kirche damals behalten durfte, ist noch heute mehr oder weniger dieselbe.

Die Kirchensteuern niedrig halten

Auch wenn Besitztümer und Fondsmittel noch immer als „Priestergehaltguthaben“ bezeichnet werden, wird der Gewinn nicht ausschliesslich für Priestergehälter genutzt, sondern auch um Kosten für den gesamten Betrieb der Schwedischen Kirche zu decken. Dadurch können Kirchensteuern niedrig gehalten werden.

Die Wälder des Bistums Skara

Die Wälder des Bistums Skara bestehen aus ungefähr 25 000 ha produktivem Waldgelände. Die Forstwirtschaft wird kommerziell betrieben, jedoch mit einem übergreifenden Ziel – „Brauchen aber nicht verbrauchen“. Der Wald soll trotz praktischer Waldwirtschaft als Lebensraum für Menschen, Tiere und verschiedene Pflanzen beibehalten und entwickelt werden.

Landschaftsschutz

Das Bewahren von Naturwerten ist ein natürlicher Teil der von der Schwedischen Kirche betriebenen Land- und Forstwirtschaft. Gefährdete Arten zu schützen ist dabei am wichtigsten. Jedoch werden auch Einsätze für Freizeitaktivitäten und körperliche Bewegung durchgeführt. Grosse Teile der kirchlichen Landgrundstücke werden für Jagd, Wildschutz und Fischerei verpachtet.

Schlüsselbiotope

Grössere Waldbesitzer sind gemäss Gesetz verpflichtet, den eigenen Wald auf geschützte Arten zu untersuchen. Gebiete mit wertvollem Arteninhalt werden Schlüsselbiotope genannt und müssen bei der Waldbehörde registriert werden. Das Eigentum der Schwedischen Kirche besteht aus über 100 Schlüsselbiotopen mit einer Fläche von insgesamt 300 ha. Dies entspricht etwas mehr als 1% der produktiven Waldfläche der Schwedischen Kirche. Das Bewahren von Schlüsselbiotopen erfordert manchmal nicht nur unberührte Natur, sondern auch Pflege und Unterhalt. Beispielsweise muss man eingewachsene Fichten in Moorgebieten mit reicher Vegetation fällen.

Die Schwedische Kirche möchte nun ihre Umweltverpflichtungen weiter, als es das Waldschutzgesetz erfordert, ausbauen. Unter anderem schafft man eigene, geschützte Gebiete. Gullängen, das erste Reservat des Bistums Skara, wurde 1990 gegründet. Daraufhin folgte 1992 die Einweihung des Reservates Oxhagen in Berg, Lerdala. Damals war unter anderen auch Bischof Lars-Göran Lönnermark anwesend. Später wurden weitere 22 Reservate geschaffen. Heute sind ungefähr 2 600 ha des Landes der Schwedischen Kirche Reservate.
 

Willkommen in den Reservaten des Bistums Skara

Wandern Sie durch alte Kieferwälder, besuchen Sie historische Plätze, bestaunen Sie kleine Pflanzen und Tiere im Urwald oder geniessen Sie die Blütezeit im Frühling sowie Vogelgesang in Laubwäldern und auf Weideland. Die Reservate des Bistums Skara bieten eine grosse Vielfalt – wir hoffen, dass Sie sich Zeit nehmen, um deren Naturschätze zu geniessen.

Gast in der Natur

Das sogenannte Jedermannsrecht ist einzigartig für Schweden. Es hat seine Wurzeln in vergangenen Zeiten, als unsere Vorfahren durch wegloses Land reisten und im Freien übernachteten. Heute ist dies natürlich anders. Das Jedermannsrecht ist eigentlich nicht wirklich als ein Recht zu betrachten, sondern eher als Richtlinien für gutes Benehmen in der Natur. In den Reservaten der Schwedischen Kirche gelten die Regeln des Jedermannsrechtes. In einigen Gebieten, beispielsweise in Naturreservaten oder bei Naturdenkmälern, sind spezielle Bestimmungen zu beachten.

Folgendes ist gemäss dem Jedermannsrecht erlaubt:

  • An Land gehen und sich ausser auf privaten Grundstücken sowie kultiviertem Acker- oder Waldland aufhalten.
  • Pilze, wilde Beeren und Blumen pflücken. (Unter Naturschutz stehende Pflanzen dürfen jedoch nicht gepflückt werden.)
  • Zum Feuermachen Reisig und trockene Äste vor Ort vom Boden aufsammeln.
  • Zelten – jedoch nur für eine Nacht am selben Ort.
  • Schwimmen, rudern, segeln oder sich auf andere Weise im und auf dem Wasser bewegen. Auch das Baden ist ausser ab privaten Grundstücken und Bootsstegen erlaubt.
  • An Einzäunungen vorbeigehen.
  • Hunde dürfen mitgebracht werden, falls diese unter Aufsicht gehalten werden.
     

Folgendes ist nicht erlaubt:

  • Hinterlassen von Müll oder das Verursachen von Schaden
  • Im Freien Feuer entfachen, wenn auch nur die geringste Waldbrandgefahr besteht.
  • Reisig, Äste, Baumrinde, Nüsse und anderes von wachsenden Bäumen und Büschen zu entfernen.
  • Entfernen von Vogelnestern oder Eiern.
  • Ohne Erlaubnis angeln* und jagen.
  • Das Fahren von Motorfahrzeugen durch Gelände oder auf Wegen mit einem Verbotsschild für unerlaubten Verkehr.
     
    * = In den grossen Seen ist gewisses freies Angeln erlaubt.